Allgemeine Informationen
Wissenswertes zu Ihrem Aufenthalt
Anreise
Unsere Zimmer sind ab 15 Uhr bezugsfertig. Es ist uns teilweise leider nicht möglich, eine bestimmte Zimmernummer oder Etage zu bestätigen. Bei verspäteter Anreise werden die offenen Nächte in Rechnung gestellt.
Early CheckIn nach Verfügbarkeit € 25,00/Zimmer.
Abreise
Zimmerfreigabe bis 11 Uhr. Bei vorzeitiger Abreise werden die offenen Nächte in Rechnung gestellt.
Late CheckOut nur bei Verfügbarkeit bis 17.00 Uhr € 30,00/Zimmer.
Kinder
Kinderermäßigungen sind vom Erwachsenenpreis und gelten nur im Zusatzbett im elterlichen Zimmer. Kinder Ermäßigungen je nach Saison und Alter. Siehe Preisliste.
Bei der Kinder-Halbpension erhalten die Kinder kleinere, kindergerechte Portionen. Große Portionen gegen Aufzahlung möglich.
Benützung der Sauna- und Wellnessanlage ab dem 15. Lebensjahr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- EC-Card
- Mastercard
- Visa
Abgaben
Unsere Preise verstehen sich exklusive Nächtigungsabgabe von € 2,50 pro Person/Nacht (ab dem 15. Lebensjahr). Tourismusvereinsbeitrag von € 1,00 pro Person/Nacht.
Anzahlung
Bei Buchungsabschluss bitten wir um eine Anzahlung von 20 % des Arrangement auf das Konto bei der Raiffeisenbank Murau
IBAN: AT22 3823 8000 0002 9413
BIC: RZSTAT2G238
Hunde
Hunde sind auf Anfrage herzlich willkommen, pro Tag € 15,00 (plus € 20,00 Endreinigung), ohne Futter. Große Hunde mit Beißschutz. Verunreinigungen und Schäden werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand (Reparaturwert) in Rechnung gestellt.
Stornierungen & Reiserücktrittsversicherung
Stornobedingungen
Stornobedingungen:
Sommer: Bis spätestens 3 Tage vor dem Ankunftstag bis 18:00 Uhr kann der Beherbergungsvertrag kostenlos aufgelöst werden. Bei späterer Stornierung behält das Hotel die gesamte Summe der Anzahlung 50% des Gesamtpreises als Stornogebühr ein. Bei Nichtanreise, bzw. vorzeitiger Abreise berechnen wir 100 % des vereinbarten Arrangementpreises.
Stornierungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Verspätete Anreise, vorzeitige Abreise oder Teilstornierungen der Zimmerbelegung werden ja nach Zeitpunkt der schriftlichen Bekanntgabe mit dem oben genannten Prozentsatz berechnet.
Winter: Bis spätestens 14 Tage vor dem Ankunftstag bis 18:00 Uhr kann der Beherbergungsvertrag kostenlos aufgelöst werden. Bei späterer Stornierung behält das Hotel die gesamte Summe der Anzahlung, 50% des Gesamtpreises als Stornogebühr ein. Bei Nichtanreise, bzw. vorzeitiger Abreise berechnen wir 100 % des vereinbarten Arrangementpreises.
Stornierungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Verspätete Anreise, vorzeitige Abreise oder Teilstornierungen der Zimmerbelegung werden ja nach Zeitpunkt der schriftlichen Bekanntgabe mit dem oben genannten Prozentsatz berechnet.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung die unter anderem auch eine Infektion mit Corona abdeckt!
Europäische Reiseversicherung
Alle Informationen zum Versicherungsprodukt Hotelstorno Plus (Informationsblatt, Leistungsbeschreibung inkl. Bedingungen, Verhalten im Schadensfall), Rücktrittsrechten, Beschwerdemöglichkeiten und Datenverwendung der Europäischen Reiseversicherung AG finden Sie unter
https://www.europaeische.at/pip/hospl
Vorsorgetipp: Die Versicherung enthält auch Bergungskosten, sowie die Beförderung vom Berg ins Tal. Ihre Prämie richtet sich nach der Höhe des Reisepreises.
Es gelten die Bestimmungen des Österreichischen Hotelreglements: Bei Verspäteter An- oder Abreise wird der Zimmerpreis voll verrechnet.
Es gelten die Bestimmungen des Österreichischen Hotelreglements: Bei Verspäteter An- oder Abreise wird der Zimmerpreis voll verrechnet.
Gerichtsstandort: 8850 Murau
Bei Irrtümern in der Korrespondenz und bei telefonischer Anfrage (Angebot/Reservierung) gilt ausschließlich die gültige Preisliste.
Covid – Informationen
Für Ihren sicheren Urlaub im Turracherhof
Als verantwortungsvolle Gastgeber bereiten wir uns schon jetzt auf die kommende Saison vor. Die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zum Urlaub finden Sie auf u.a. Links. Vieles wird möglich sein, manches nicht. Spaß auf der Piste, Bergerlebnis in freier Natur, der Genuss kulinarischer Köstlichkeiten, Wellness, Massagen, Kosmetik, Winter | Sommer Outdoor-Erlebnisse.
Eines hat aber immer Priorität: Gesundheit und der Schutz vor Corona gehen vor. Um Infektionscluster zu vermeiden, gibt es in der Steiermark | Kärnten ein Testprogramm für alle MitarbeiterInnen im Tourismus, das wir alle stetig wahrgenommen haben.
Regeln für einen sicheren Wintertourismus
Um eine sichere und erfolgreiche Wintersaison zu ermöglichen, haben Tourismus- und Gesundheitsministerium konkrete Winterregeln erarbeitet.
Der bestehende 3-Stufenplan gibt zum Teil bereits den rechtlichen Rahmen vor:
- Stufe: Derzeit
- Stufe: Ab 7 Tage nachdem Intensivbetten-Auslastung von 15% überschritten wurde (300 Betten)
- Stufe: Ab 7 Tage nachdem Auslastung von 20% überschritten wurde (400 Betten)
Gastronomie und Beherbergung
- Stufe 1: seit 15. September gilt 3-G-Regel: Gäste müssen ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis vorweisen. Zu beachten ist die Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Antigen-Tests von 48 auf 24 Stunden.
- Ab Stufe 2 sind Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) als Eintrittsnachweis nicht mehr zulässig.
- Sollte Stufe 3 in Kraft treten, sind auch Antigen-Schnelltests (etwa Teststraße oder Apotheken) nicht mehr als Zutrittsnachweis gültig. Daher gilt als Eintrittsnachweis nunmehr ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesungsnachweis.
- Über die Stufe 3 hinausgehende Maßnahmen – insbesondere Beschränkungen für Ungeimpfte – werden im Gleichklang mit den allgemeinen Maßnahmen erfolgen.
Après-Ski und Nachtgastronomie
- Generell gelten für Après-Ski die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie. In der Stufe 1 müssen Gäste ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis vorweisen. Ein Antikörpernachweis oder Antigentest sind nicht ausreichend.
- Für Betriebe der Nachtgastronomie sowie Après-Ski wird ab der Stufe 2 die 2-G-Regel (Geimpfte und Genesene – keine Tests als Nachweis) eingeführt.
- Regelung für ungeimpfte Mitarbeiter: verpflichtendes Tragen einer FFP2-Maske sowie regelmäßiges Testen mittels PCR-Test – zumindest aber 3 Mal pro Woche.
- Künftig werden für Après-Ski reduzierte Sperrstunden und Pausensperrstunden ermöglicht. Zukünftig sollen neben den Ländern und Bezirksverwaltungsbehörden auch die Gemeinden strengere Maßnahmen über das Covid-19-Maßnahmengesetz oder das Epidemiegesetz treffen können. Details werden geprüft.
Sorgenfrei buchen in Zeiten von Covid
Wir haben auch die Stornobedingungen an die aktuelle Situation angepasst:
Im Falle einer Grenz- oder Hotelschließung bzw. Lockdowns können Sie, auch kurzfristig, kostenlos stornieren. Und wenn Sie den wohlverdienten Urlaub nicht antreten können, weil Sie selbst erkranken, COVID positiv getestet werden oder als eine K1 Kontaktperson in Quarantäne müssen? Wir bieten Ihnen ein kostenfreies Storno bis 7 Nächte vor Anreise nach persönlicher Absprache bzw. eine kostenlose Umbuchung an.
Hierfür empfehlen wir die Hotelstornoversicherung der Europäischen Reiseversicherung. Die Sonderdeckung Corona trotz Pandemie und ohne Aufpreis finden Sie HIER im Detail. Bitte den Abschluß selbst tätigen.
Bitte denken Sie daran, uns rechtzeitig Bescheid zu geben, falls Sie Ihre Reise nicht antreten können.
Wir ersuchen alle Gäste mit den entsprechenden Vorgaben der Verordnungen der Österreichischen Bundesregierung anzureisen. Aktuelle Informationen unter: https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/regionale-zusaetzliche-massnahmen/steiermark
An der Rezeption werden wir es so halten, dass wir den Check out am Tag vor Abreise bis 21.00 Uhr durchführen. Für die Vorbereitung Ihrer Anreise bitten wir die Gäste, uns die Check-in Daten vorab zu mailen.
Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen
-
- Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Test, Impfung, Genesung) beim Betreten vorweisen und für die Dauer des Aufenthalts bereithalten.
- In der „Nachtgastronomie“ Impfnachweis, Genesungsnachweis (kein Antikörpernachweis) oder gültigen negativen PCR-Test vorweisen und für die Dauer des Aufenthalts bereithalten.
- Im Vorfeld nach Möglichkeit Tisch reservieren.
- Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen. Rechnung vorzugsweise mit Karte begleichen.
- An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.
- Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
- Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.
- Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.
- Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
- Bei Anzeichen von Krankheit zu Hause bleiben.
Bei Anzeichen während des Aufenthaltes Kontakt mit Gastgeber aufnehmen und 1450 anrufen.
- Die Vorgaben werden den gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften angepasst.
- Die Zimmerreinigung wird täglich durchgeführt. Sollten Sie es nicht wünschen, geben Sie an der Rezeption Bescheid oder einfach mit „Bitte nicht stören“ Schild an Ihre Türklinge.
- Der Ablauf wird den Verordnungen der Bundesregierung angepaßt.
Um das Infektionsrisiko in unserem Hotel möglichst gering zu halten, sind wir auch auf die Mithilfe unserer Gäste angewiesen. Gerne informieren wir Sie vorab über unsere aktuell im Hotel geltenden “Hygiene- und Verhaltens-Regeln”. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.
Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst, die anderen Gäste, unsere Mitarbeiter und uns, als Ihre Gastgeber, deren berufliche Existenz auch durch etwaige Fahrlässigkeit bedroht sein könnte. Wir lieben unseren Beruf und freuen uns auf Ihren Aufenthalt in unserem Hotel!
Weitere Informationen auf Ihre offenen Fragen finden Sie unter
https://www.turracherhoehe.at/de/covid19-informationen
https://www.steiermark.com/corona
https://www.kaernten.at/aktuelle-informationen/